Wir lassen Sie nicht allein - wir helfen und begleiten.
Wann immer Sie uns brauchen, wir sind für Sie da.

BEI EINEM STERBEFALL IM EIGENEN ZUHAUSE

KONTAKT ZUM ARZT

Verständigen Sie einen Arzt Hausarzt, Hausärztlicher Notdienst (06430 116 117) oder den Notarzt.
Er stellt den Tod offiziell fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Dafür benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Sie können uns jederzeit kontaktieren (06432 / 6524). Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dann alle weiteren Schritte ab.


ABHOLUNG DES VERSTORBENEN
Es ist nicht immer notwendig den Verstorbenen sofort aus der Wohnung abzuholen. Sie haben bis zu 36 Stunden Zeit, sich zu Hause zu verabschieden – wir schätzen die Lage ein und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten für einen persönlichen Abschied auf.


FORMALITÄTEN
Die vom Arzt ausgestellten Dokumente werden von uns benötigt. Wir leiten diese in Absprache mit Ihnen an die zuständigen Stellen weiter und beantragen die Sterbeurkunden.




BEI EINEM STERBEFALL IM KRANKENHAUS, IM PFLEGEHEIM ODER HOSPIZ


KONTAKT ZUM ARZT
In diesem Falle kümmern sich die verantwortlichen Personen um einen Arzt.


KONTAKTIEREN SIE UNS
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (06432 / 6524). Wir stehen Ihnen von nun an erfahren, kompetent und einfühlsam als Begleiter in allen Fragen zur Seite und kümmern uns um alles.


ABHOLUNG DES VERSTORBENEN
Wir stimmen nach Absprache mit Ihnen die Abholung des Verstorbenen mit der Einrichtung ab und zeigen Ihnen die Möglichkeiten für einen persönlichen Abschied auf.

BÜROKRATIE
Das Krankenhaus bzw. Pflegeheim oder Hospiz übergibt uns die vom Arzt ausgestellten Dokumente.


DIE ERSTEN WICHTIGEN UNTERLAGEN SIND:


Todesbescheinigung

(stellt der Arzt/Klinik/Hospiz aus)

Personalausweis des Verstorbenen

Krankenkassenkarte des Verstorbenen



ZUM ERSTEN GESPRÄCH BRINGEN SIE DANN BITTE DIE FAMILIENUNTERLAGEN MIT


LEDIG:
Geburtsurkunde

VERHEIRATETEN:
Heiratsurkunde


VERWITWETEN:
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners


GESCHIEDENEN:
Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk


LEBENSPARTNERSCHAFT:

Urkunde zum Nachweis der Lebenspartnerschaft


SPÄTAUSSIEDLER:
Zusätzlich die jeweils benötigten Urkunden im Original sowie die amtliche Übersetzung
Vertriebenenausweis

Namensänderungs-Erklärung (falls Vorhanden)

E-Mail
Anruf